Arbeitgeber-Leitfaden

bKV-Leitfaden: Betriebliche Krankenversicherung mit Zahnzusatz

Wie Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Gesundheitsleistungen anbieten — inklusive Zahnzusatz als besonders gefragtem Baustein. Kostenlose Beratung für Unternehmen in Berlin und Brandenburg.

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Was ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Gruppenversicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber für seine Belegschaft abschließt. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bietet Mitarbeitern einen erweiterten Gesundheitsschutz — ohne dass jeder Mitarbeiter einen eigenen Einzelvertrag abschließen muss.

Als Arbeitgeber entscheiden Sie, welche Leistungsbausteine Sie anbieten möchten: Zahnzusatz, Sehhilfen, stationäre Zusatzleistungen oder Vorsorgeuntersuchungen. Die Mitarbeiter profitieren vom Schutz ohne eigene Antragsprüfung und häufig ohne Gesundheitsfragen.

Die bKV ist kein Sondermodell für Konzerne. Viele Anbieter — darunter die SIGNAL IDUNA — ermöglichen Gruppenverträge bereits ab fünf Mitarbeitern. Für Arbeitgeber in der Region Berlin/Brandenburg ist die bKV damit eine realistische und attraktive Option, auch für kleinere Unternehmen.

Zahnzusatz als bKV-Baustein: Warum gerade Zahn?

Zahnbehandlungen und Zahnersatz gehören zu den häufigsten Ursachen für hohe Eigenanteile bei gesetzlich Versicherten. Ein Zahnzusatzbaustein in der bKV adressiert genau diesen Schmerzpunkt.

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Hohe Relevanz für alle Altersgruppen

Ob Karies, Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung (PZR): Zahnkosten entstehen bei fast jedem Mitarbeiter — unabhängig vom Alter. Der Nutzen ist sofort spürbar und gut kommunizierbar.

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Kein Wettbewerbsnachteil

Unternehmen, die bKV mit Zahnzusatz anbieten, punkten im Recruiting. Der Zahnzusatz ist ein konkreter, greifbarer Benefit — deutlich wirkungsvoller als abstrakte Arbeitgeberzuschüsse.

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Steuerlicher Sachbezug

Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter können steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug gewährt werden. Der Zahnzusatzbaustein lässt sich gezielt in diesen Rahmen einpassen.

Im Rahmen der bKV kann der Zahnzusatztarif ZahnEXKLUSIVpur der SIGNAL IDUNA als Gruppentarif eingebunden werden. Dieser Tarif wurde von Stiftung Warentest mit der Note SEHR GUT (0,5) ausgezeichnet (Ausgabe 08/2024). Er sieht unter anderem bis zu 100 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz sowie 100 % für die professionelle Zahnreinigung vor.

Bitte beachten: Die konkreten Leistungsumfänge, Tarifbedingungen und die Einbindung in einen bKV-Gruppenvertrag hängen von der Unternehmensgröße, dem gewählten Tarifmodell und den Versicherungsbedingungen ab. Eine individuelle Beratung klärt, was in Ihrem Unternehmen möglich ist.

Steuervorteile der bKV für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung bietet beiden Seiten steuerliche Vorteile — das macht sie zu einem der effizientesten Instrumente für die Mitarbeiterbindung.

Aspekt Arbeitgeber Mitarbeiter
Sachbezugsfreigrenze Bis 600 € p.a. pro Mitarbeiter steuer- und SV-frei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) Kein geldwerter Vorteil bis zur Freigrenze — keine Einkommenssteuer
Betriebsausgabe Beiträge sind als Betriebsausgabe voll abzugsfähig
Sozialversicherung Kein AG-Anteil zur SV bis zur Freigrenze Kein AN-Anteil zur SV bis zur Freigrenze
Über Freigrenze hinaus Reguläre Lohnversteuerung und SV-Pflicht Geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Behandlung ist von Ihrer individuellen Unternehmenssituation, dem Tarif und der Ausgestaltung des Vertrags abhängig. Die oben genannten Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater. Im Rahmen der Vermittlung können wir die versicherungsrechtliche Seite erläutern; steuerliche Einzelfragen bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Einrichtung Schritt-für-Schritt

Von der ersten Anfrage bis zum laufenden Gruppenvertrag — so läuft die Einrichtung einer bKV in der Praxis ab.

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Bedarfsanalyse

Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam: Wie viele Mitarbeiter? Welche Altersstruktur? Welche Leistungsbausteine sind gewünscht (Zahn, Sehhilfen, stationär)? Welches Budget steht zur Verfügung? Diese Angaben bilden die Grundlage für die Tarifauswahl.

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Tarifauswahl und Angebot

Auf Basis der Bedarfsanalyse erhalten Sie ein konkretes Angebot mit Beitragsübersicht und Leistungsvergleich. Bei der SIGNAL IDUNA können Gruppenverträge mit unterschiedlichen Bausteinen kombiniert werden — je nach Anforderung des Unternehmens.

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Antragstellung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber stellt den Gruppenantrag. Je nach Tarif und Gruppengröße entfallen individuelle Gesundheitsfragen für die Mitarbeiter. Der Verwaltungsaufwand bleibt gering — ein zentraler Vertrag für alle einbezogenen Mitarbeiter.

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Versicherungsscheine und Mitarbeiterkommunikation

Nach Vertragsabschluss erhalten die Mitarbeiter ihre individuellen Versicherungsscheine. Wir unterstützen bei der internen Kommunikation — damit die Mitarbeiter wissen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können und wie die Abrechnung funktioniert.

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Laufende Betreuung

Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen Paul Neumann auch nach Vertragsabschluss zur Verfügung — bei Änderungen im Mitarbeiterstamm, Leistungsfragen oder Vertragserweiterungen. Sie haben einen festen Kontakt, nicht ein anonymes Callcenter.

Häufige Fragen zur bKV mit Zahnzusatz

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Gruppenversicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und kann Leistungen wie Zahnzusatz, Sehhilfen oder stationäre Zusatzleistungen umfassen.
Arbeitgeber können bKV-Beiträge bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug gewähren. Darüber hinaus sind die Aufwendungen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Steuerliche Einzelfragen sollten mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Zahnbehandlungen und Zahnersatz gehören zu den häufigsten Ursachen für hohe Eigenanteile bei gesetzlich Versicherten. Ein Zahnzusatztarif als bKV-Baustein schützt Mitarbeiter vor unerwarteten Kosten und wird von fast allen Angestellten als unmittelbar wertvoll wahrgenommen.
Viele Versicherer — darunter die SIGNAL IDUNA — bieten bKV-Tarife bereits ab fünf Mitarbeitern an. Die genaue Mindestgröße hängt vom Versicherer und Tarifmodell ab. Für kleine Unternehmen gibt es speziell angepasste Angebote.
In der Regel entfallen bei Gruppenverträgen vereinfachte oder vollständige Gesundheitsprüfungen — jedenfalls bis zu einem bestimmten Versichertenkreis und Leistungsvolumen. Die konkreten Konditionen hängen vom Tarif und der Gruppengröße ab.
Die Einrichtung erfolgt in vier Schritten: Bedarfsanalyse, Tarifauswahl, Antragstellung durch den Arbeitgeber und Ausstellung der Versicherungsscheine für die Mitarbeiter. Ein persönlicher Berater begleitet den gesamten Prozess.
Grundsätzlich ja — bei Gruppenverträgen gilt das Prinzip der Kollektivaufnahme. Je nach Tarif gelten Alters- oder Beschäftigungsobergrenzen. Einzelheiten klärt der Berater im Rahmen der Tarifauswahl.
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann er den Versicherungsschutz in vielen Fällen als Einzelvertrag zu regulären Konditionen weiterführen. Die genauen Optionen hängen vom Tarif ab.

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