Wie Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Gesundheitsleistungen anbieten — inklusive Zahnzusatz als besonders gefragtem Baustein. Kostenlose Beratung für Unternehmen in Berlin und Brandenburg.
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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Gruppenversicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber für seine Belegschaft abschließt. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bietet Mitarbeitern einen erweiterten Gesundheitsschutz — ohne dass jeder Mitarbeiter einen eigenen Einzelvertrag abschließen muss.
Als Arbeitgeber entscheiden Sie, welche Leistungsbausteine Sie anbieten möchten: Zahnzusatz, Sehhilfen, stationäre Zusatzleistungen oder Vorsorgeuntersuchungen. Die Mitarbeiter profitieren vom Schutz ohne eigene Antragsprüfung und häufig ohne Gesundheitsfragen.
Die bKV ist kein Sondermodell für Konzerne. Viele Anbieter — darunter die SIGNAL IDUNA — ermöglichen Gruppenverträge bereits ab fünf Mitarbeitern. Für Arbeitgeber in der Region Berlin/Brandenburg ist die bKV damit eine realistische und attraktive Option, auch für kleinere Unternehmen.
Zahnzusatz als bKV-Baustein: Warum gerade Zahn?
Zahnbehandlungen und Zahnersatz gehören zu den häufigsten Ursachen für hohe Eigenanteile bei gesetzlich Versicherten. Ein Zahnzusatzbaustein in der bKV adressiert genau diesen Schmerzpunkt.
Ob Karies, Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung (PZR): Zahnkosten entstehen bei fast jedem Mitarbeiter — unabhängig vom Alter. Der Nutzen ist sofort spürbar und gut kommunizierbar.
Unternehmen, die bKV mit Zahnzusatz anbieten, punkten im Recruiting. Der Zahnzusatz ist ein konkreter, greifbarer Benefit — deutlich wirkungsvoller als abstrakte Arbeitgeberzuschüsse.
Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter können steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug gewährt werden. Der Zahnzusatzbaustein lässt sich gezielt in diesen Rahmen einpassen.
Im Rahmen der bKV kann der Zahnzusatztarif ZahnEXKLUSIVpur der SIGNAL IDUNA als Gruppentarif eingebunden werden. Dieser Tarif wurde von Stiftung Warentest mit der Note SEHR GUT (0,5) ausgezeichnet (Ausgabe 08/2024). Er sieht unter anderem bis zu 100 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz sowie 100 % für die professionelle Zahnreinigung vor.
Bitte beachten: Die konkreten Leistungsumfänge, Tarifbedingungen und die Einbindung in einen bKV-Gruppenvertrag hängen von der Unternehmensgröße, dem gewählten Tarifmodell und den Versicherungsbedingungen ab. Eine individuelle Beratung klärt, was in Ihrem Unternehmen möglich ist.
Die betriebliche Krankenversicherung bietet beiden Seiten steuerliche Vorteile — das macht sie zu einem der effizientesten Instrumente für die Mitarbeiterbindung.
| Aspekt | Arbeitgeber | Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | Bis 600 € p.a. pro Mitarbeiter steuer- und SV-frei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) | Kein geldwerter Vorteil bis zur Freigrenze — keine Einkommenssteuer |
| Betriebsausgabe | Beiträge sind als Betriebsausgabe voll abzugsfähig | – |
| Sozialversicherung | Kein AG-Anteil zur SV bis zur Freigrenze | Kein AN-Anteil zur SV bis zur Freigrenze |
| Über Freigrenze hinaus | Reguläre Lohnversteuerung und SV-Pflicht | Geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist |
Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Behandlung ist von Ihrer individuellen Unternehmenssituation, dem Tarif und der Ausgestaltung des Vertrags abhängig. Die oben genannten Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater. Im Rahmen der Vermittlung können wir die versicherungsrechtliche Seite erläutern; steuerliche Einzelfragen bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
Einrichtung Schritt-für-Schritt
Von der ersten Anfrage bis zum laufenden Gruppenvertrag — so läuft die Einrichtung einer bKV in der Praxis ab.
Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam: Wie viele Mitarbeiter? Welche Altersstruktur? Welche Leistungsbausteine sind gewünscht (Zahn, Sehhilfen, stationär)? Welches Budget steht zur Verfügung? Diese Angaben bilden die Grundlage für die Tarifauswahl.
Auf Basis der Bedarfsanalyse erhalten Sie ein konkretes Angebot mit Beitragsübersicht und Leistungsvergleich. Bei der SIGNAL IDUNA können Gruppenverträge mit unterschiedlichen Bausteinen kombiniert werden — je nach Anforderung des Unternehmens.
Der Arbeitgeber stellt den Gruppenantrag. Je nach Tarif und Gruppengröße entfallen individuelle Gesundheitsfragen für die Mitarbeiter. Der Verwaltungsaufwand bleibt gering — ein zentraler Vertrag für alle einbezogenen Mitarbeiter.
Nach Vertragsabschluss erhalten die Mitarbeiter ihre individuellen Versicherungsscheine. Wir unterstützen bei der internen Kommunikation — damit die Mitarbeiter wissen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können und wie die Abrechnung funktioniert.
Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen Paul Neumann auch nach Vertragsabschluss zur Verfügung — bei Änderungen im Mitarbeiterstamm, Leistungsfragen oder Vertragserweiterungen. Sie haben einen festen Kontakt, nicht ein anonymes Callcenter.
Häufige Fragen zur bKV mit Zahnzusatz
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Paul Neumann meldet sich persönlich bei Ihnen. Bei dringenden Fragen erreichen Sie ihn auch direkt unter 0170 2810609.
Diese Seite dient der allgemeinen Information zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und ersetzt keine individuelle Beratung. Die verbindliche Tarifauswahl, Konditionen und Antragstellung erfolgen im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen und Vertragsunterlagen. Steuerliche Angaben sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.
Paul Neumann ist als Vermittler tätig und vertreibt Produkte der SIGNAL IDUNA Gruppe. Die genannten Leistungen können je nach Tarif, Unternehmensgröße und Vertragsbedingungen eingeschränkt sein.